Brauchen Content-Creator ein Impressum?

Wer auf Instagram, TikTok, YouTube, Twitch und Co. unterwegs ist und dabei Geld verdient, stolpert irgendwann über das Thema Impressum. Brauche ich als Content-Creator ein Impressum? Was genau dahintersteckt und wie du auf der sicheren Seite bist, das erfährst du in diesem Artikel.

Was ist ein Impressum?

Ein Impressum gibt rechtlich darüber Auskunft, wer Betreiber einer Webseite oder sonstigen Onlinepräsenz ist, etwa eines Social Media Accounts.

Die rechtliche Grundlage dazu findet sich in § 5 des Digitale Dienste Gesetzes (DDG) sowie in § 18 des Medienstaatsvertrages (MStV).

Ein Impressum muss folgendes enthalten:

  • Name
  • Adresse
  • E-Mail Adresse
  • Schnelle Kontaktmöglichkeit, etwa eine Telefonnummer
  • Rechtsform des Unternehmens – bei juristischen Personen
  • Handelsregister Nummer, sofern verfügbar
  • Hinweis zum Umsatzsteuerstatus inkl. Umsatzsteuer-ID

Wer braucht ein Impressum?

Der Gesetzgeber sagt dazu „jeder Diensteanbieter, der geschäftsmäßig unterwegs ist„. Für den Laien übersetzt heißt das, jeder, der eine Onlinepräsenz nicht rein privat nutzt.

Verdienst du als Creator Geld (auch kostenlos erhaltene Produkte sind zu versteuerndes Einkommen!), dann ist dein Social Media Account nicht mehr nur rein privat und du brauchst ein Impressum.

Eine geschäftsmäßige Nutzung liegt u.a. vor:

  • Vorstellung von kostenlos erhaltenen Produkten
  • Bezahlte Kooperationen mit Unternehmen
  • Teilen von Rabattcodes, an deren Verwendung der Creator mit verdient
  • Affiliate-Links in Stories nutzen.
  • Eigene Produkte vorstellen oder verlinken

Die Zahl der Follower oder Abonnenten ist nicht entscheidend.

Praktische Umsetzung

Instagram und TikTok

Bei beiden Plattformen hast du die Möglichkeit, einen Link in die Biografie in deinem Profil einzufügen. Das kann bereits das Impressum sein. Bei Instagram kannst du noch 4 weitere Links einfügen, hier ist dann aber nur erkennbar, dass noch weitere Links in der Bio sind, die URL ist nicht sofort sichtbar.

Eine andere Möglichkeit, zumindest bei Instagram, ist das Impressum in einem Story-Highlight einzufügen. Das sollte dann aber ohne wischen klar erkennbar sein, müsste also eines der vorderen Highlights sein und nimmt ggf. wertvollen Platz weg.

Möglichkeit Nr. 3, die von den allermeisten Creatorn genutzt wird: Nutze einen Linkbaum, wie von Linktree. Diesen Linkbaum verlinkst du in deiner Biografie und im Linkbaum kannst du dann viele andere Links platzieren, etwa für Kooperationspartner oder andere Social Media Kanäle. Wenn du dir das beispielhaft anschauen möchtest, geht das etwa im Instagram Profil von Marias.Kitchenstories.

Möglichkeit Nr. 4 ist die Verlinkung eines weiteren Instagram-Kanals, der dann wiederum das Impressum etwa in einem Bild oder der Bio stehen hat.

YouTube

Bei YouTube kannst du das Impressum in die Kanalbeschreibung packen, der Finanzbär macht das z.B. so. Oder du verlinkst es wie bei Instagram auch. Du kannst bei YouTube ebenso Links hinterlegen.

Dazu gehst du in das YouTube Studio, dann auf „Anpassen“ und etwas nach unten scrollen.

YouTube Impressum-hinterlegen

Twitch

Bei Twitch ist die Umsetzung sehr einfach. Das Impressum kann dort auf der „About“ Seite als Text, Link oder Bild hinterlegt werden.

Eigene Webseite und Blog

Hier sollte das Impressum von jeder Unterseite einfach mit zwei Klicks erreichbar sein. Die beste Lösung ist dafür eine Verlinkung unten im Footer.

Privatadresse schützen

Viele Creator möchten aus nachvollziehbaren Gründen ihre Privatadresse schützen und nicht ins Impressum eintragen.

Postfach als Impressum

Viele Creator nutzen Postfächer, um Post ihrer Community empfangen zu können. Da liegt es Nahe, diese Adresse auch als Impressum zu nutzen. Bei einem Postfach handelt es sich jedoch nicht um eine ladungsfähige Adresse, unter der jemand tatsächlich erreichbar ist. Sie dient dem reinen Postempfang und funktioniert ebenso wenig bei der Anmeldung eines Gewerbes als Geschäftsanschrift.

Adressschutz über kommerzielle Anbieter

Mittlerweile haben sich einige Anbieter darauf spezialisiert, Creator ein Impressum kostengünstig zu ermöglichen. Dabei wird eine Adresse des Anbieters genutzt, unter der auch tatsächlich jemand erreichbar ist, im Namen des Creator Post empfängt und weiterleitet.

Das ist rechtlich zulässig. Beispielhafte Anbieter sind etwa Postflex, Flexdienst oder Impressum-Privatschutz. Wir nutzen ebenfalls Postflex und sind damit sehr zufrieden.

Auch einige Anwälte oder Steuerberater bieten diesen Service neben ihrer eigentlichen Dienstleistung an.

Geschäftsadresse des Unternehmens

Sofern der Creator ein Büro angemietet hat, ist diese Adresse problemlos als Impressum nutzbar. Hierbei sollte nur sichergestellt werden, dass die Post auch tatsächlich geöffnet oder weitergeleitet wird. Ein Büro ohne tatsächliche Präsenz bringt dann wenig.

Was passiert ohne Impressum?

In der Praxis haben viele Creator, trotz kommerzieller Nutzung, kein Impressum in ihren Social Media Kanälen. Oft auch unwissend, manchmal bewusst. Rechtlich zulässig ist das nicht.

Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht kann von Mitbewerbern und Verbraucherschutzverbänden abgemahnt werden – und dann wird es teuer. Ein Impressumschutz ist in jedem Fall günstiger.

Jeder kann ein fehlendes Impressum grundsätzlich auch der Verbraucherzentrale melden.

FAQ

Brauche ich als Hobby-Creator ein Impressum?

Die Impressumspflicht greift bei kommerzieller Nutzung. Wenn du also nur dein Lieblingsthema beleuchtest, keine Werbung machst, keine Kooperationen eingehst, keine Affiliate-Links nutzt und auch keine kostenlos erhaltenen Produkte vorstellst – dann brauchst du kein Impressum.

Reicht eine E-Mail-Adresse im Impressum?

Nein, das ist nicht ausreichend. Eine E-Mail Adresse ist nur Teil eines Impressums, aber kein vollständiges Impressum. Daneben ist eine vollständige Anschrift notwendig, unter der du als Creator erreichbar bist.

Was ist wenn ich keine feste Adresse habe?

Hier ist ein Anbieter sinnvoll, der dir gegen eine geringe Gebühr eine ladungsfähige Adresse zur Verfügung stellt und eingehende Post weiterleitet.

Gilt die Impressumspflicht auch für Podcaster?

Auch Podcaster sind Content-Creator, die kommerziell unterwegs sein können. Ist der Podcast geschäftsmäßig betrieben, muss bei den Podcatchern ein Impressum hinterlegt sein.

Wo erstelle ich kostenlos ein Impressum?

Viele Anbieter bieten dafür im Internet kostenlose Generatoren an. Bei e-recht24 etwa bist du gut aufgehoben.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten rechtlichen Fragen, suche bitte einen Anwalt für Medienrecht oder IT-Recht auf..

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